Blog

Zeiterfassung ist Pflicht! EUGH-Urteil vom 14.05.2019

  Europäischer Gerichtshof Zeiterfassung ist Pflicht!

Stand: 14.05.2019 10:37 Uhr

Firmen in der EU müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Laut EuGH müssen Mitgliedsstaaten dafür entsprechende Gesetze schaffen. So sollen Verstöße gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie verhindert werden.

Arbeitgeber sollen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter in Luxemburg.

  Schutz der Arbeitnehmerrechte

Nach Ansicht des EuGH ist das zwingend notwendig, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Nur wenn die Arbeitszeit genau erfasst werde, könne man genau überprüfen, ob sie nicht überschritten werde. Außerdem sei es wichtig, dass die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden, so die Richter.
Auch das ist ein ganz wichtiger Aspekt des Urteils, wenn man bedenkt, wie viele Arbeitnehmer heutzutage abends oder am Wochenende weiterarbeiten - etwa indem sie in ihrer Freizeit dienstliche E-Mails überprüfen.

  Große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag?

Das Urteil könnte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag auch in Deutschland haben. Denn längst nicht in allen Branchen werden Arbeitszeiten systematisch erfasst.
Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft, die den dortigen Ableger der Deutschen Bank verpflichten wollte, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen.

Mit Informationen von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion

Rechtssache C-55/18

Über die Zahner Net GmbH

Unser IT-Systemhaus mit dem Schwerpunkt der Firmenkunden- betreuung und der Zeiterfassung.

+49 (0)7142 222 008

info@ZahnerNet.de

Austraße 133, 74321 Bietigheim-Bissingen, Deutschland

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.